Der drastisch zunehmenden Bedeutung psychisch bedingter Erkrankungen von Mitarbeitern und deren Bedeutung für Mitarbeiter und Unternehmen hat der Gesetzgeber mit dem Arbeitsschutzgesetz Rechnung getragen. Im Jahre 2013 wurde das Gesetz um die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ hinsichtlich der Gefährdung durch „psychische Belastungen bei der Arbeit“ ( ArbSchG § 5 (3) 6. ) erweitert.
Ziel des Gesetzes ist es, psychische Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen um diesen noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Aufgrund der Sensibilität der Thematik kann es für Unternehmen und Organisationen sinnvoll erscheinen, diese gesetzliche Aufgabe durch neutrale Dienstleister zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich um eine Zulassung zum Sicherheitsbeauftragen mit Schwerpunkt „psychischer Arbeitsschutz“ bemüht. Gerne stehe ich ihnen in dieser Funktion zur Verfügung.